Seit dem Wintersemester 2017/2018 hat die Juristenfakultät der Universität Leipzig ein Alleinstellungsmerkmal: Als einzige Fakultät deutschlandweit bietet sie in jedem Fachbereich (Öffentliches Recht, Strafrecht und Zivilrecht) eine steuerrechtliche Professur an. Sie alle sind unter dem Dach des Instituts für Steuerrecht vereint:

Abteilungen

  • Öffentlich-rechtliche Abteilung: Prof. Dr. Marc Desens
  • Strafrechtliche Abteilung: Prof. Dr. Katharina Beckemper
  • Zivilrechtliche Abteilung: Prof. Dr. Gregor Roth

Die Forschungsschwerpunkte der öffentlichen-rechtlichen Abteilung liegen im nationalen und internationalen Unternehmensteuerrecht einschließlich seiner verfassungs- und unionsrechtlichen Grundlagen. Themenschwerpunkte bilden Immobilien, Finanzierungen, Sanierungen und Restrukturierungen sowie Transaktionen. Neben der projektbezogenen Einzelforschung werden für kooperative Forschungen in Arbeitskreise eingesetzt. Für Doktoranden werden regelmäßig Doktorandenseminare gemeinsam mit den Universitäten München, Münster, Potsdam, Regensburg und Trier veranstaltet. Im Bereich des Transfers werden jährlich mindestens sechs Vortragsveranstaltungen des Sächsischen Steuerkreises e.V. sowie der jährliche Leipziger Insolvenzsteuerrechtstag (LIST) unterstützt.

Die Forschungsschwerpunkte der strafrechtlichen Abteilung liegen im Steuerstrafrecht mit seinen Bezügen zum allgemeinen Strafrecht und Strafprozessrecht. Themenschwerpunkte bilden die Diskussion der Übertragbarkeit der Diskussionen zum allgemeinen Strafrecht auf das Steuerstrafrecht und das Steuerstrafverfahrensrecht mit seinen Bezügen zum allgemeinen Strafprozessrecht. Die strafrechtliche Abteilung arbeitet eng mit der Steuerfahndung Sachsen zusammen und bietet mit einem BGH-Richter mit Spezialisierung Steuerstrafrecht enge Verknüpfungen zur Praxis an.

Die Forschungsschwerpunkte der zivilrechtlichen Abteilung liegen im Gesellschaftsrecht und insbesondere dessen Verknüpfung zum Steuerrecht. Themenschwerpunkte bilden dabei das GmbH- und Aktienrecht in Verbindung mit dem Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht, sowie das Recht des Non-Profit-Organisationen, insbesondere also das Vereins- und Stiftungsrecht in Verknüpfung mit dem Gemeinnützigkeitsrecht. Daneben bietet die zivilrechtliche Abteilung über das Zentrum für Non-Profit-Recht Mitteldeutschland immer wieder Tagungen und Vorträge zu aktuellen Themen an. 

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