Neben der monatlich stattfindenden Vortragsreihe des Sächsischen Steuerkreises e.V., die in unseren Räumlichkeiten stattfindet, bieten wir über das Zentrum für Non Profit Recht Mitteldeutschland und die “Praxisseminare für den Dritten Sektor” zahlreiche Möglichkeiten für eine aktive intra-, wie interdisziplinäre Kommunikation.

Am Institut ist daneben auch der Arbeitskreis Grunderwerbsteuer angesiedelt. Dieses Gremium bestehend aus Prof. Dr. Marc Desens, Universität Leipzig (Sprecher), Torsten Bock, BZSt, Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, LMU München, Gerda Hofmann, BMF, Dirk Krohn, Finanzverwaltung Schleswig-Holstein, Prof. Dr. Matthias Loose, BFH und Prof. Dr. Thomas Wagner, Grant Thornton beschäftigt sich mit der Ausarbeitung des Modernisierungsmodells für die Grunderwerbsteuer.

Alle wesentlichen Informationen rund um den Arbeitskreis finden sie hier. 

Hier finden Sie unsere bevorstehenden Veranstaltungen

Überall Meldepflichten im Steuerrecht

Einladung zum sächsischen Steuerkreis am 9. April 2024
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Septembertagung: Gemeinnützige Körperschaften

Am 14.09.2023 findet die jährliche Septembertagung des Zentrums für Non Profit Recht Mitteldeutschland statt. Foto: Colourbox
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Veranstaltungen des Sächsischen Steuerkreises e.V.

Fördern und fordern an der Schnittstelle zwischen Forschung und Praxis. Der Sächsische Steuerkreis e.V., mit seinem Vorstand Prof. Dr. Marc Desens, ist ein gemeinnütziger Verein, der das Steuerrecht an der Universität Leipzig finanziell und ideell weiter fördern möchte. In regelmäßigen Abständen finden außerdem Veranstaltungen zu aktuellen steuerrechtlichen Themen von und für Praktiker statt. Weitere Informationen zum Sächsischen Steuerkreis sowie zu einer Mitgliedschaft finden Sie hier.

Alle Veranstaltungen finden Sie auch auf der Seite des Sächsischen Steuerkreises e.V. 

Die Besteuerung von Sanierungserträgen im Rahmen ertragsteuerlicher Organschaft (Werkstattbericht aus einer Dissertation)

  • Dominik Luczak

Umsatzsteuerbefreiungen im Gesundheitswesen

  • Dr. Alexander Becker
  • Prof. Dr. David Hummel    

Überall Meldepflichten im Steuerrecht

  • Dr. Stefan Greil
  • Dr. Martin Liebernickel
  • Dr. Martin Oldiges

Der neue Umwandlungssteuererlass

  • Andrea Bilitewski
  • Dr. Rolf Möhlenbrock
  • Prof. Dr. Dirk Jäschke

Kooperation bei der Betriebsprüfung im Freistaat Sachsen – ein Gebot der Vernunft

  • Karl Köll, Präsident des Landesamtes für Steuern und Finanzen – Dresden
  • Britt Anger, Landesamt für Steuern und Finanzen – Dresden
  • Marcel Dietrich, KPMG – Leipzig

Auswirkungen der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts auf das Steuerrecht

  • Dr. David Haubner, Bundesministerium der Finanzen, Berlin
  • Dr. Christian Bochmann, LL.M., Rechtsanwalt, Flick Gocke Schaumburg, Hamburg
  • Dr. André Blischke, Rechtsanwalt, Poellath, Frankfurt a.M.

Verhinderung von grenzüberschreitenden Besteuerungsinkongruenzen

  • Prof. Dr. Marc Desens, Professur für öffentliches Recht insbesondere Steuerrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht 

Reaktionen auf die Änderung der Rechtsprechung zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

  • Dr. Lisa Riedel, M.SC., Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Prokuristin bei Dornbach in Bonn

Digitale Kassen in der Betriebsprüfung

  • Daniel Noack, Zentraler EDV-Fachprüfer bei der Finanzverwaltung Brandenburg
  • Lars Wargowske, Sachgebietleiter Groß- und Konzernprüfung bei der Finanzverwaltung Brandenburg

Aktuelle Entwicklungen im Gemeinnützigkeitsrecht

  • Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Professur für Bürgerliches Recht, Handels-, Bilanz- und Steuerrecht der Universität Bonn

Energiewende in der Immobilienbesteuerung

  • Dr. Thomas Wagner, Steuerberater Partner bei Warth & Klein Grant Thornton, Düsseldorf

Die Option zur Körperschaftsbesteuerung

  • Cornelius Link, Bundesministerium der Finanzen, Berlin

Neuregelungen im Internationalen Steuerrecht

  • Sinthiou Buszewski, Bundesministerium der Finanzen, Berlin
  • Prof. Dr. Marc Desens, Professur für öffentliches Recht, insbesondere öffentliches Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Universität Leipzig
  • Dr. Stefan Greil, Bundesministerium der Finanzen, Berlin
  • Dr. Tobias Hagemann, Finanzvorstand bei Deutsche Payment, Berlin
  • Prof. Dr. David Hummel, Referent am EuGH, Luxemburg
  • Dr. Arne Schnitger, Partner bei PwC, Berlin

Neue und wiederkehrende Fragen zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

  • Dr. Michael Rust
    Rechtsanwalt bei KMLZ, München

Mäzenatentum im Steuerrecht

  • Julia Viselle Wöhlert
    Martin-Luther-Univsersität Halle-Wittenberg

Brennpunkte der Grunderwerbsteuer

  • Prof. Dr. Matthias Loose, Richter am Bundesfinanzhof (II. Senat), München
  •  Dr. Hardy Fischer, Rechtsanwalt, Steuerberater, Pöllath + Partners, Berlin
  •  Dirk Krohn, Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung des Landes Schleswig-Holstein

Fußball und Fremdvergleich im Steuerrecht

  • Dr. Stefan Greil, Referent, Bundesministerium der Finanzen, Berlin
  • Prof. Dr. Stephan Rasch, Rechtsanwalt, PwC, München

Wege aus der Corona-Wirtschaftskrise – Was kann das Steuerrecht noch leisten?

  • Prof. Dr. Marcel Thum, Professur für VWL, insb. Finanzwissenschaft, TU Dresden; Leiter der ifo Niederlassung Dresden; Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF
  • Dr. Rolf Möhlenbrock, Leiter der Steuerabteilung, Bundesministerium der 
    Finanzen, Berlin
  • Dr. Monika Wünnemann, Abteilungsleiterin Steuern und Finanzpolitik, 
    BDI e.V., Berlin

Vergangene Praxisseminare für den Dritten Sektor

Gemeinnützige Organisationen sind für einen modernen, demokratischen, liberalen, vielgestaltigen und weltoffenen Rechtsstaat unverzichtbar. Sie treten nicht nur als Reservespieler auf den Platz, wenn der Staat – vor allem aus finanziellen Gründen – die ihm an sich obliegenden Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht hinreichend wahrnehmen kann. Sondern sie engagieren sich auch dort, wo staatliche Zurückhaltung grundgesetzlich verordnet oder gesellschaftspolitisch erwünscht ist. Durch ihre Ideen und ihr Engagement, das sich vielfach zunächst abseits allgemein anerkannter Pfade bewegt, geben die Akteure des Dritten Sektors der Gesellschaft aus ihrer Mitte heraus stetig wichtige Impulse, die für die Entwicklung und Erneuerung einer jeden Gesellschaft unverzichtbar sind. Eine Gesellschaft kann sich dadurch aus sich selbst heraus, also von unten nach oben und nicht staatlich gelenkt, fort- und weiterentwickeln.

Das Zentrum für Non Profit Recht Mitteldeutschland fördert Wissenschaft und Forschung, indem es sich interdisziplinär mit aktuellen Fragen des Dritten Sektors auseinandersetzt und diese über die „Praxisseminare für den Dritten Sektor“ und weitere Veranstaltungen für die Allgemeinheit zugänglich macht.

Mehr erfahren Sie auch hier.

SEPTEMBERTAGUNG: GEMEINNÜTZIGE KÖRPERSCHAFTEN,14. SEPTEMBER 2023

Hybridtagung digital und vor Ort im Mediencampus Villa Ida in Leipzig von 9:00 -16:00

Nachdem letztes Jahr die Septembertagung corona- und personalbedingt ausgefallen ist, freuen wir uns, Sie am 14.09.2023 wieder auf dem Mediencampus Villa Ida in Leipzig begrüßen zu dürfen. Neben dem traditionellen „Update Gemeinnützigkeitsrecht“ und weiteren juristischen Themen, gibt es in der Septembertagung Gäste aus dem bürgerlichem Engagement.

TAGUNG: DIE UMSATZBESTEUERUNG GEMEINNÜTZIGER KÖRPERSCHAFTEN, 29. JUNI 2023

Hybridtagung digital und vor Ort in der Tagungslounge, Katharinenstraße 6, Leipzig

Die Tagung "Die Umsatzbesteuerung gemeinnütziger Körperschaften" wird am 29. Juni 2023 von 9 bis 16 Uhr live vor Ort in der Tagungslounge und online per interaktivem Livestream stattfinden. Die Tagung beschäftigt sich mit speziellen Fragen rund um das Thema Umsatzbesteuerung von gemeinnützigen Organisationen.

Das Umsatzsteuerrecht ist für gemeinnützige Körperschaften in vielerlei Hinsicht die bedeutsamste Steuer. Der Umsatzsteuer unterliegen nämlich nicht nur Umsätze aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, sondern aus jeder unternehmerischen Tätigkeit, also auch aus den Zweckbetrieben und partiell sogar aus der Vermögensverwaltung. Denn im UStG existiert kein Befreiungstatbestand für alle Umsätze aus Zweckbetrieben oder Vermögensverwaltung. Vielmehr werden gem. der katalogmäßigen Normierung in § 4 UStG nur einzelne Umsätze sachlich steuerfrei gestellt. Für alle übrigen Umsätze kommt allenfalls ein ermäßigter Steuersatz in Betracht, insbesondere gem. § 12 Abs. 2 Nr. 8 lit. a) UStG. Erschwerend kommt die europarechtliche Überlagerung des UStG hinzu, wodurch etwa der Begriff der Vermögensverwaltung im UStG ein anderer ist als nach § 14 S. 3 AO.

Renommierte Expertinnen und Experten aus Ministerien, Universitäten und der Praxis werden in sechs Vorträgen die Basics und aktuellen Brennpunkte der Umsatzbesteuerung gemeinnütziger Körperschaften präsentieren und im Anschluss jeweils unter der fachkundigen Leitung von Prof. Dr. Dirk Jäschke mit den Teilnehmern und Teilnehmerinnen diskutieren.

SEPTEMBERTAGUNG ZUM THEMA "DIE WIRTSCHAFTLICHE BETÄTIGUNG GEMEINNÜTZIGER ORGANISATIONEN 2.0 – VERBESSERUNGEN DURCH DAS JSTG 2020" AM 1. OKTOBER 2021

Die wirtschaftliche Betätigung gemeinnütziger Organisationen nimmt seit Jahren zu. Damit kaum schrittgehalten haben die steuerrechtlichen Vorgaben der §§ 51 ff. AO. Sie erschweren oder verhindern sinnvolle und notwendige wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Organisationen. Gerade im Bereich des arbeitsteiligen Zusammenwirkens sehen sich gemeinnützige Organisationen einer Vielzahl von Beschränkungen ausgesetzt. Als besonders problematisch hat sich in der jüngeren Vergangenheit das Unmittelbarkeitskriterium des § 57 AO erwiesen. Auf Drängen der Praxis hat der Gesetzgeber mit dem JStG 2020 das Unmittelbarkeitskriterium neu justiert und die Anforderungen an die Mittelweitergabe (§ 58 Nr. 1 AO) erheblich gelockert. Die Tagung will diese Neuregelungen aufgreifen und aufzeigen, welche Möglichkeiten sich hierdurch für gemeinnützige Organisationen bei der Zusammenarbeit, aber auch bei der Bildung konzernähnlicher Verbandsstrukturen eröffnen. Dabei sollen nicht nur die ertrag- und gemeinnützigkeitsrechtlichen Folgefragen beleuchtet werden. Ebenso wird hinterfragt, ob die Neuregelungen mit den Vorgaben des Umsatzsteuerrechts kompatibel sind oder sich die Probleme nur vom Ertrag- zum Umsatzsteuerrecht verlagert haben.

ONLINE-TAGUNG ZUM THEMA "BILDUNG, VERWALTUNG UND VERBRAUCH "FREIEN" STIFTUNGSVERMÖGENS" AM 21. JUNI 2021

Eine seit Jahren anhaltende Niedrigzinsphase setzt vielen – kleineren und mittleren – Stiftungen zu. Gelingt es dem Stiftungsvorstand, das Stiftungsvermögen bei einem überschaubaren Risiko ertragreich oder wertsteigernd anzulegen, steht er indes bereits vor der nächsten großen Herausforderung: Wie können Erträge für eine wirkungsvolle, dauerhafte und nachhaltige Stiftungstätigkeit zurückbehalten, d.h. „investiert“ werden? Sofern Erträge nicht aufgrund von Vorgaben des Zivilrechts (Admassierungsverbot) oder des Steuerrechts (Gebot zeitnaher Mittelverwendung) alsbald für Stiftungszwecke zu verausgaben sind, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang der Vorstand damit Vermögensreserven aufbauen kann. Und, ob er diese Mittel zukünftig für die Stiftungstätigkeit, die Erhaltung oder gar zur Aufstockung des Grundstockvermögens oder auch für sonstige, vom Stiftungszweck gedeckte Maßnahmen, einsetzen darf.
Das Bedürfnis nach der Schaffung einer „freien“ Vermögensmasse ist in der Praxis groß: Unwägbarkeiten der Zukunft können abgefedert, die Stiftungstätigkeit kann verstetigt werden, ggf. kann in risikoreiche, aber zugleich auch rentierlichere Anlagen und Engagements investiert werden. Neben der im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit zur Bildung einer freien Rücklage ist ein weiteres probates Mittel zum Aufbau eines „freien“ Vermögens die Realisierung sog. Umschichtungsgewinne. Denn diese, etwa aus der Veräußerung von Aktien herrührenden, Gewinne unterliegen nicht steuerrechtlich der Restriktion der zeitnahen Mittelverwendung und sind auch durch das Stiftungszivilrecht bisher keinen zwingenden Verwendungsvorgaben unterworfen. Darüber hinaus gibt es vor allem bei unternehmensnahen Stiftungen Versuche der Kautelarpraxis, noch „freiere“ Vermögensmassen zu bilden.

Die Tagung nimmt diese Themen aus ganz unterschiedlichen – intradisziplinären – Perspektiven in den Blick.

Wann: Donnerstag, 24. September 2020, 08:50 Uhr

Wo: Mediencampus Villa Ida der Sparkassenstiftung Leipzig, Poetenweg 28, 04155 Leipzig

Was: Die Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke ist meist sehr kostenintensiv. Unabhängigkeit von den Unwägbarkeiten externer Geldzuflüsse durch staatliche Zuschüsse oder privaten Spenden gewährt steuerbegünstigten Körperschaften allein eine solide Innen- bzw. Selbstfinanzierung, vergleichbar ihren gewerblichen Pendants in der „Wirtschaft“. Zu diesem Zweck bieten sie gegen Entgelt ganz unterschiedlichste Leistungen am Markt an. Diese wirtschaftliche Betätigung reicht dabei von der rentierlichen Anlage des eigenen Vermögens (Vermögensverwaltung) über den steuerbegünstigten Zweckbetrieb bis zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die ökonomische Notwendigkeit des „Geldverdienens“ steht dabei in einem Spannungsverhältnis zum Selbstverständnis altruistischen Handelns und der Wettbewerbsneutralität des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts. Deshalb sehen die §§ 51 ff. AO ein für diese Bereiche fein austarierendes System vor, das dieses Spannungsverhältnis auflösen soll. Zentral ist hierbei die Zuordnung der einzelnen wirtschaftlichen Betätigungen zu einer der drei vorgenannten wirtschaftlichen Sphären. An diese knüpft nicht nur die Frage der Steuerbefreiung an, sondern ebenso, ob einerseits Gewinne erzielt werden dürfen (Zweckbetrieb) oder sogar erzielt werden müssen (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb/Vermögensverwaltung) und ob andererseits einmalige oder dauerhafte Verluste schädlich sind.

Wer:
Zu Beginn der Veranstaltung werden Frau Steuerberaterin Dr. Karoline Schwarz und Herr Steuerberater Kai-Uwe Jäckel im "Update" die aktuellsten Entwicklungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht nachzeichnen. Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu finden, wird Frau RAin Judith Mehren zunächst einen groben Überblick über die Abgrenzung der drei wirtschaftlichen Betätigungssphären vornehmen. Im Anschluss widmet sich Frau Regierungsdirektorin Annika Maaßen im Detail der schwierigen Abgrenzung des Zweckbetriebs vom wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs anhand der Generalklausel des § 65 AO. Frau Steuerberaterin Christiane Hoppe wird darauf aufbauen nachzeichnen, welche praktischen Folgen mit dem freiwilligen oder unfreiwilligen Wechsel zwischen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb einhergehen. Der nachfolgende Themenblock ist der Zulässigkeit von Gewinnen und Verlusten im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung gewidmet. Frau RAin Dr. Julia Runte führt hierzu aus, in welchem Umfang in den einzelnen wirtschaftlichen Betätigungsbereichen Gewinn erzielt werden dürfen oder sogar erzielt werden müssen, damit die Steuerbegünstigung nicht gefährdet wird. Spiegelbildlich gehen Frau RAin Dr. Almuth Werner und RA und Herr Steuerberater Dr. Ralph Bartmuß dieser Frage für Verluste nach. Zum Abschluss wird Frau Dipl. Finanzwirtin, MBA, MPM Carina Leichinger die Besonderheiten des sogenannten Zweckverwirklichungsbetriebs im Hinblick auf die vorgenannten Themen aufzeigen.

TAGUNG ZUM THEMA "VERBANDS- UND KONZERNSTRUKTUREN IM DRITTEN SEKTOR – DE LEGE LATA UND DE LEGE FERENDA" AM 12. SEPTEMBER 2019

Der Dritte Sektor nähert sich in einigen Bereichen immer stärker dem For Profit Bereich an. Grund hierfür sind vor allem ökonomische Zwänge. Besonders anschaulich zeigt sich diese Annäherung, wenn man die Organisationsstrukturen bedeutender Akteure des Dritten Sektors betrachtet, etwa der Wohlfahrtverbände: Wie For Profit Unternehmen fassen sie eine Vielzahl von selbständigen Rechtsträgern unter einem Dach zusammen. Sie bilden konzernähnliche Unternehmensstrukturen, um auf diesem Weg (noch) besser die steuerbegünstigten Zwecke der Beteiligten verwirklichen zu können. Allerdings wird diese Realität durch das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht gar nicht oder nur sehr eingeschränkt abgebildet: Das Gemeinnützigkeitsrecht kennt keine den §§ 14 ff. KStG vergleichbare Regelungen und es finden sich nur vereinzelt in den §§ 57 Abs. 2 und 58 Nr. 1-5 AO Regelungen, die genutzt werden können, um zumindest rudimentär die Rechtswirklichkeit durch die Gesetzeslage abzubilden. Allerdings ist dieses Unterfangen mit erheblichen Rechtsunsicherheiten behaftet.

Die Tagung wollte klären, wie die Rechtswirklichkeit von Unternehmensverbünden im Dritten Sektor aussieht (Referate von Herrn Dr. Teske und Herrn Baum) und wie gemeinnützige Unternehmensverbünde de lege lata ertragsteuerlich zu behandeln sind (Referate von Herrn Seeger, Prof. Dr. Schauhoff und Prof. Dr. Jäschke). Darauf aufbauend war zu beleuchten, ob und wie das Gemeinnützigkeitsrecht de lege ferenda systemkonform angepasst werden sollte, um den Bedürfnissen der Praxis (mehr) Rechnung zu tragen (Referat von Prof. Dr. Musil). Schließlich sollte dargestellt werden, welche Folgewirkungen die steuerrechtlichen Vorgaben für gemeinnützige Verbands- und Konzernstrukturen auf das Gesellschaftsrecht haben, insbesondere den Gläubigerschutz (Referat Prof. Dr. Segna). Die Veranstaltung richtete sich an Praktiker und Wissenschaftler, die auf dem Gebiet gemeinnütziger Unternehmensverbünde leitend, beratend oder forschend tätig sind.

TAGUNG DES ARBEITSKREISES STIFTUNGSPRIVATRECHT DES BUNDESVERBANDS DEUTSCHER STIFTUNGEN E.V. ZUM THEMA "REFORM DES STIFTUNGSRECHTS - GUT DING BRAUCHT WEILE?" AM 11. SEPTEMBER 2019

Nach einem mehrjährigen Vorlauf im Gesetzgebungsverfahren und einigen Verzögerungen wurde nun in diesem Jahr ein Referentenentwurf der Bundesregierung erwartet und gefragt: „Reform des Stiftungsrechts- Gut Ding braucht Weile?“. Aus Sicht der Praxis bzw. der Wissenschaft diskutierten Frau Rechtsanwältin Dr. Werner und Herr Prof. Dr. Burgard den Diskussionsentwurf . Unter dem Titel „Mehr Flexibilität durch Zulegung und Zusammenlegung beleuchtete Herr Rechtsanwalt Dr. Schauer unter diesem Aspekt den Diskussionsentwurf der Stiftungsrechtsreform. Schließlich ging Herr Butter auf die Aspekte der Verwaltung des Stiftungsvermögens nach § 83c des Entwurfs ein. Unter der Leitung von Prof. Dr. Weitemeyer endete die Veranstaltung mit einer spannenden Diskussion.

PODIUMSDISSKUSSION ZUM THEMA "DAS VERHÄLTNIS VON POLITIK UND ZIVILGESELLSCHAFT ZUEINANDER - ODER: DIE (VERSUCHTE) EINFLUSSNAHME DER POLITIK AUF DIE ZIVILGESELLSCHAFT UND UMGEKEHRT" AM 26. JUNI 2019

Gemeinnützige Organisationen sehen sich auch in Deutschland zunehmend der politischen Einflussnahme ausgesetzt. Dies kann ganz subtil erfolgen, indem Förder- und Zuwendungsrichtlinien angepasst werden, um unbequemen Organisationen des Dritten Sektors die Finanzierung zu erschweren. Es geht aber auch offensiv und medienwirksam, wie das Beispiel der Deutschen Umwelthilfe zeigt. Und schließlich können sogar parlamentarische Minderheitenrechte für eine politische Einflussnahme instrumentalisiert werden. Als Beispiel hierfür kann die auf Antrag der AfD eingesetzten Enquete-Kommission „Linksextremismus in Sachsen-Anhalt“ genannt werden. Hinzu kommt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Organisation als gemeinnützig Unschärfen aufweisen, die Rechtsunsicherheit auslösen und damit Einfallstor für eine Einflussnahme auf gemeinnützige Organisationen sein können. Aktuell zeigt sich dieses Problem etwa bei der Frage, ob und in welchem Umfang sich gemeinnützige Organisationen – im Rahmen der Verfolgung ihres gemeinnützigen Zwecks – politisch betätigen und damit Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen dürfen. In der Podiumsdiskussion wurde über das Selbstverständnis des Dritten Sektors, seine Rolle und Bedeutung für eine Gesellschaft und den Versuchen der Politik, auf diese wichtige Schaltstelle Einfluss zu nehmen, debattiert. Spiegelbildlich stand ebenso zur Diskussion, wo die rechtlichen Grenzen einer gemeinnützigen Betätigung verlaufen und wie diese insbesondere von einer politischen Betätigung abzugrenzen ist. An der Podiumsdiskussion nahmen Frau Dr. Manuela Rottmann (MdB – Bündnis 90/Die Grünen), Herr Prof. Dr. Heribert Hirte (MdB – CDU), Herr Grigorios Aggelidis (MdB – FDP) und Herr Dr. Rupert Graf Strachwitz (Maecenata Institut für Philanthropie und Zivilgesellschaft) teil.

TAGUNG ZUM THEMA "DER DRITTE SEKTOR IN DER KRISE" AM 25. OKTOBER 2018

Der Fokus des auf Austausch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern angelegten Praxisseminars lag im Schnittfeld zwischen Insolvenz- und Sanierungsrecht auf der einen Seite und dem Gemeinnützigkeitsrecht auf der anderen Seite. In dem Praxisseminar wurden gezielt Themen des allgemeinen Insolvenz- und Sanierungsrechts unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen, Bedürfnisse und Besonderheiten des Dritten Sektors angesprochen. Die dabei maßgebliche Perspektive wechselte: Im ersten Vortrag stand die Frage im Mittelpunkt, wie sich eine gemeinnützige Körperschaft vor den Risiken der Insolvenz eines Spenders schützen kann. Der zweite Vortrag stellte hingegen aus praktischer Sicht Optionen und gemeinnützigkeitsrechtliche Grenzen und Hürden bei der Sanierung einer gemeinnützigen Körperschaft vor.

Das Praxisseminar fand in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Steuerkreis e.V. und dem Hamburger Kreis für Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht e.V. statt. 

TAGUNG ZUM THEMA "AKTUELLES GEMEINNÜTZIGKEITSRECHT, VERBRAUCHSSTIFTUNGEN UND VERBRAUCHSZUSTIFTUNGEN" AM 4. JUNI 2018

Der Fokus des auf Austausch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern angelegten Praxisseminars liegt auf den Themen "Verbrauchsstiftungen und Verbrauchszustiftungen". Deren Praxisrelevanz steigt nicht nur angesichts niedriger Zinsen. Vielmehr haben sich bereits vielfältige Anwendungsbereiche der Verbrauchsformen herausgebildet. Generellen Bedenken gegen den Stiftungstypus Verbrauchsstiftung konnte zwar weitgehend begegnet werden. Doch gerade im Einzelnen, auch mangels Erfahrungen, verbleiben zahlreiche Fragen zu einer stiftungsrechtlich wie steuerrechtlich konformen Ausgestaltung und Behandlung - etwa nach der Dauer der Stiftung, hier nach dem Zeitpunkt und der Zuständigkeit für die Beendigung der Stiftung-, der steuerlichen Bewertung der Ausreichung von Vermögensteilen an Destinatäre oder nach dem Zeitpunkt der Annahme von Zustiftungen bzw. deren Abgrenzung gegen die Spende, aber auch der Rechnungslegung.

Das Gemeinnützigkeitsrecht ist in Praxis und Rechtsprechung in stetiger Bewegung. Professor Dr. Gregor Roth und RAin Dr. Almuth Werner laden Sie daher zu Beginn des Praxisseminars zu einem Update ein, bevor das Schwerpunktthema aufgegriffen wird.

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